Photovoltaik
Photovoltaik und Brandschutz? Passt! Der Versicherer erkennt nicht nur ein zusätzlich zu versicherendes Risiko in einer normengerecht installierten Photovoltaikanlage, sondern beschreibt dieses Risiko beispielsweise in seinen VdS-Publikationen VdS 3145 oder -neuerdings für brennbare Dächer- auch in VdS 6023. Es bedarf Sachverstand, welcher möglicherweise bei Ihrem Errichter oder Solarteur nicht, oder nicht vollständig präsent ist, um "die Sache rund zu machen". Eine Photovoltaikanlage, welche nicht die Erträge bringt, welche erwartet werden, oder aber möglicherweise sogar ein zusätzliches Risiko darstellt, oder gar Probleme hat, an der Energiewende teilzunehmen - Das will keiner haben! Gerade auch deshalb nicht, weil die Energiewende kommt. So oder so...
Ich stehe Ihnen: Dem Errichter, Solateur, Privatperson oder Unternehmen gleichermaßen für gutachterliche Tätigkeiten rund um die Planung, Errichtung und Prüfung als VdS-anerkannter Sachverständiger für Photovoltaikanlagen zu meinen Honorarsätzen zur Verfügung.
Sachschutz
Um Sie bei einem Schadensfall vor erheblichen finanziellen Belastungen zu schützen, haben Sie über Ihre Gebäudeversicherung möglicherweise
eine Versicherung mit der sog. "Feuerschutzklausel" (SK3602) abgeschlossen. Hierin bittet Ihr Versicherer regelmäßig zu bestätigen, dass Sie
ihre elektrischen Anlagen auf Sicherheit, Personenschutz und nicht zuletzt natürlich auch auf Brandschutz überprüfen. Der
Versicherer erwartet hier -neben den gesetzlichen Vorschriften- das neben der Einhaltung der allgemein gültigen VDE-Vorschriften auch die Vorschriften der
VdS Schadenverhütung GmbH und anderen vertraglich vereinbarten Vorschriften
geachtet wird! Der Versicherer akzeptiert hierzu eine Überprüfung Ihrer elektrischen Anlagen durch einen
VdS-anerkannten Sachverständigen, welcher Ihnen nach
Überprüfung einen von Ihrem Versicherer anerkannten Befundschein (VdS 2229) ausstellt.
Seit der Neuauflage der VdS-Richtlinien 2057 und 2067 ist nunmehr auch in der Landwirtschaft die Prüfung durch einen VdS-Sachverständigen ggf. über die SK9609 gefordert.
Brandschutz
Effektiver Brandschutz beinhaltet immer die gesunde Kombination aus baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen.
Während Ihnen zwar ein Brandschutzfachplaner für ein Bauvorhaben ein Brandschutzkonzept erstellt, obliegt es jedoch dem Betreiber, bzw. dem Nutzer die
verschiedenen technischen Regeln im Brandschutz gebührend zu beachten. - Häufig eine unübersichtliche und schwer verständliche Kombination der verschiedensten
Dienstleistungen. Der Unfallversicherungsträger, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und private Interessenvertretungen haben hierfür
die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zusammengestellt.
Ich biete Ihnen auf der gleichlautenden SK3602 des Unfallversicherungsträgers (DGUV-I-205-003),
des Versicherers (VdS 3111)
und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtlinie 12-09/01)
die Übernahme von für Sie geeigneten Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten an.