VdS-Richtlinie 3145 - Checkliste nach Anhang A
Das Versicherungswesen hat hierzu über VdS Schadenverhütung GmbH eine recht pragmatisch einfache Checkliste in deren Richtlinie aufgestellt,
welche häufig -über entsprechende Industrieversicherungen- dem Versicherungsnehmer als Nachweis zur qualifizierten Beantwortung auferlegt wird.
Sie haben diese Punkte mit Ihrem Errichter sicherlich bereits vertraglich vereinbart.
Aber falls Ihnen der unparteiische Dritte zur Beurteilung lieb wäre, oder ihr Versicherer eine Abnahme nach der Inbetriebnahme durch den Errichter fordert, so beantworte ich Ihnen qualifiziert diese Checkliste.
Unparteiisch, unabhängig und direkt von Ihnen honoriert.
15-Punkte Checkliste:
1. Eine Abnahme nach VDE 0126-23-1, DIN EN 62446-1 liegt -inkl. einem schriftlichen Prüfprotokoll- vor?
2. Die Tragfähigkeit des Gebäudes ist geprüft und ist ausreichend für die zusätzliche Last?
3. Die Systemstatik des Tragsystems der PV-Unterkonstruktion für die Umgebungsbedingungen (Schneelast, Wind, u.a. nach DIN 1055) ist nachgewiesen und eingehalten?
4. Es sind keine Module über Brandabschnitte hinweg installiert?
5. Es werden keine Gleichstromleitungen ungeschützt über Brandabschnitte geführt?
6. Eine vorhandene Blitzschutzanlage ist an die neue Situation fachgerecht angepasst?
7. Alle Kabel und Leitungen sind ordnungsgemäß nach den Anforderungen von VdS 3145, Kap. 4.4.3 und VDE 0100-520 verlegt und es wurden kompatible DC Steckvorrichtungen desselben Herstellers verwendet?
8. Das Modulgestell ist mit einem Funktionspotentialausgleich versehen und alle Metallkonstruktionen sind untereinander verbunden?
9. Gleichstromleitungen im Gebäude sind ordnungsgemäß verlegt und im Plan gekennzeichnet. Ein Feuerwehrplan kennzeichnet die PV-Anlage?
10. Wechselrichter sind auf nicht brennbaren Untergrund installiert?
11. Der Mindestabstand der Wechselrichter zueinander ist eingehalten und die Herstellerangaben sind beachtet? 12. Der Abstand der Wechselrichter zu brennbaren Materialien beträgt mindestens 0,5m?
13. Die PV-Anlage wird nach Herstellerangaben und regelmäßig nach VdS 3145, Kap. 4.7, bzw. nach VDE 0126-23-2, geprüft? 14. Die störungsfreie Funktion der Anlage wird regelmäßig kontrolliert. (z.B. über DAS-System)? 15. Die Dachhaut des Gebäudes ist unbeschädigt?
Ich biete Ihnen eine solche qualifizierte Antwort auf diese Checkliste in Hamburg / Schleswig-Holstein zu einem Pauschal-Festpreis an, falls ihr Versicherer auf eine
Abnahmeprüfung im Rahmen der Absicherung einer Risikovereinbarung besteht. Inkl. eines Ortstermins zur Besichtigung. Sehr häufig steht mittlerweile eine PV-Anlage auf einem Industriegebäude in der Risikobeurteilungspflicht von Versicherern. Hierzu
gibt Ihnen die VdS-Richtlinie 3145 in der aktuellen Version von 2023 sicherlich vorab Auskunft.
Auch, weil ergänzend in der VdS-Richtlinie 6023 ggf. eine Beurteilung zur Dachbeschaffenheit im Sinne einer qualifizierten Brandschutzbetrachtung wertvolle Hinweise zu den Anforderungen nach Stand der Technik geliefert werden, sollten Sie evtl. eine brennbare, oder leicht entzündliche Dachhaut unter Ihrer PV-Anlage verbaut haben.
Laden Sie -im Auftragsfall- die zur Auftragserfüllung erforderliche Systemdokumentation auf die Webadresse im PDF-Format hoch, welche ich Ihnen nach Auftragserteilung und einvernehmlicher einmaliger Besichtigungsterminierung Ihrer Anlage hierzu benenne. Eine solche Dokumentation bekommen Sie von Ihrem Errichter der PV-Anlage gemäß VDE 0126-23-1, Kap. 4, als definierten Stand der Technik.