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Honorarbonus? - Warum

Sie finden einen zu gewährenden Rabatt auf das Honorar in Ihrem Angebot zu meiner Leistung? - Zwar sollte es das Wert sein, was ich koste, aber trotzdem: Hier die Erklärung zu meinen beiden Öko-Boni EMob-Bonus und PV-Bonus.
Wegen etwas Gutem. Ich gewähre zwei Arten von Boni, wenn es passt, wenn Sie es auch wollen und mir ausdrücklich mitteilen.

EMob-Bonus

EMob-Bonus

Wir begrüssen zusammen die Elektromobilität! Sie wünschen -ich komme- zu Ihnen mit meinem Elektro-Smart. Ökologisch zwar freundlich, aber nicht ganz ohne Reichweiten-Thematik. Sie wollen die Elektro Mobilität unterstützen? - Ich gewähre Ihnen 3% Rabatt und freue mich, wenn Sie mir im Gegenzug dafür die Rückfahrt ermöglichen oder erleichtern. Eine Steckdose in der Nähe zu meinem Auto-Parkplatz bei Ihnen reicht. Wie es funktioniert? - Der Kaffee zum Gespräch sollte genauso selbstverständlich sein, wie die Beseitigung irgendwelcher technischer, finanzrechtlicher oder sonstiger Vorbehalte

PV-Bonus

PV-Bonus

Wir freuen uns, dass Sie in Ihrem Unternehmen zur Energiewende beitragen, indem Sie Strom aus einer Photovoltaik-Anlage produzieren. Genug? Wirtschaftlich? Einspeisefreundlich? Sicher? - Alles das wird im technischen Gespräch erörtert. Und hängt nicht davon ab, ob Sie PV-Strom produzieren und wie sie den Strom vermarkten. Ich finde es gut - und gewähre Ihnen den PV-Bonus Rabatt in Form von nochmals 3% zusätzlich zum EMob-Bonus auf meine Honorarpauschale

Honorar

Alle guten Dinge sind Drei: Mein Stundensatz liegt im üblichen Honorarsegment für gehobene Sachverständigenleistung. Ich berechne jede angefangene Stunde für Ihre Aufgabe. Fahrten zur Einsatzstelle/Ortstermin sind etwas günstiger, dafür wende ich eine Kilometerpauschale für jeden gefahrenen Kilometer von meinem Bürostandort an. Zu Ihnen und zurück. Sofern eine Anordnung der Justiz zur Erstattung eines Gutachtens in einem Streit- oder Mediationsverfahren erfolgt, ist nach der Zivilprozessordnung (ZPO) das Justizvergütungsgesetz (JVEG, Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten) anzuwenden. Inwieweit dies bereits ein Rabatt beinhaltet, müssen wir leider sehr viel eingehender dahingehend erörtern, ob das JVEG auch auf ein privatrechtliches Gutachten anzuwenden ist. Einzelheiten finden Sie in meinem Angebot, welches ich Ihnen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten unterbreite.

Einzelheiten hierzu veröffentliche ich auf einer separaten Seite unter https://jantke.eu.

© Kai Jantke, 2023